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Zwei-Fach-Master of Arts

Studieninhalte

Das konsekutive 2-Fach-Master-Studium am Philosophischen Seminar der Universität zu Köln ist forschungsorientiert und ermöglicht eine eingehende Vertiefung der philosophischen Studieninhalte. In Kombination mit einem zweiten Fach erwerben die Studierenden spezialisierte forschungsorientierte Kenntnisse sowie methodische Kompetenzen, die sie auch für eine anschließende Promotion qualifizieren.

Im Masterstudium wird ein vertiefter systematischer Einblick in die Disziplinen der Philosophie vermittelt, daneben aber die Möglichkeit zur forschungsorientierten eigenen Schwerpunktsetzung gewährt. Die Studierenden werden nach eigener Akzentuierung an den aktuellen Stand der philosophischen Diskussion herangeführt und erlernen selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten. Neben an der Forschung orientierten Veranstaltungen aus den Bereichen der Praktischen und der Theoretischen Philosophie sowie der vertiefenden Beschäftigung mit Traditionen und Strömungen der Philosophie wird in Vorbereitung auf die Masterarbeit ein dem Spezialprofil des Kölner Philosophischen Seminars entsprechender Schwerpunkt gewählt, durch den es den Studierenden ermöglicht wird, eigenständig einen Studien- und Forschungsschwerpunkt zu setzen.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen vier Schwerpunktbereichen:

  1. „Antike und Mittelalterliche Philosophie“
  2. „Klassische Deutsche Philosophie von Kant bis Heidegger“
  3. „Wissen, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsgeschichte“
  4. „Praktische Philosophie: Ethics and Social Practice“

Studienaufbau

Studienprofil 1

Studium in Rahmen des 2-Fach Masterstudiums, die Masterarbeit wird im Fach Philosophie geschrieben:

Studienprofil 2

Studium in Rahmen des 2-Fach Masterstudiums, die Masterarbeit wird nicht im Fach Philosophie geschrieben:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.

Voraussetzungen

Zum Masterstudium im Fach Philosophie kann zugelassen werden, wer einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Studienabschluss im Fach Philosophie erworben hat. Nach Einzelfallprüfung können auch Bachelorabsolventinnen und
Bachelorabsolventen sowie Absolventinnen und Absolventen mit einem vergleichbaren Studienabschluss aus affinen Fächern zugelassen werden, sofern im vorausgegangenen Studium wenigstens 40 einschlägige LP erworben bzw. diesen LP entsprechende Leistungen erbracht wurden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Zulassungsausschuss. Darüber hinaus sind Englischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR)
nachzuweisen.

Falls SM1 absolviert wird, sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder als Ersatz Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums oder Hebräischkenntnisse im Umfang des Hebraicums oder Arabischkenntnisse oder Kenntnisse einer anderen alten Sprache im Umfang von jeweils 12 SWS nachzuweisen. Die Sprachanforderungen müssen spätestens bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.