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Master of Education Philosophie/Praktische Philosophie GymGe

Studieninhalte

Im konsekutiven Master-of-Education-Studium im Unterrichtsfach Philosophie/ Praktische Philosophie werden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Bachelorstudium erweitert und vertieft. In an der Forschung orientierten Veranstaltungen aus den Bereichen der Praktischen und Theoretischen Philosophie werden die Studierenden nach eigener Akzentuierung mit dem aktuellen Stand der philosophischen Diskussion vertraut gemacht und erweitern ihre Fähigkeiten zum selbständigen wissenschaftliches Arbeiten.

Die fachwissenschaftlichen Anteile werden durch fachdidaktische Veranstaltungen ergänzt, in denen die Studierenden anhand ihres vertieften philosophischen Fachwissens und unter Einbeziehung aktueller fachdidaktischer Theorien, zur flexiblen Konzeption, Reflexion und Evaluation von Unterrichtsprojekten befähigt werden. Überdies vermitteln die fachdidaktischen Studienanteile, insbesondere im Kontext des Praxissemesters, elementare Zugänge zu Fragen der Leistungsbewertung, zu Problemen des Erziehungsauftrags des Fachs und es werden Fundamente zur Entwicklung eines professionellen Selbstkonzepts gelegt. In Kombination mit einem zweiten Fach erwerben die Studierenden spezialisierte forschungsorientierte Kenntnisse, auf die in einer möglichen anschließenden Promotion aufgebaut werden kann.

Studienaufbau

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.

Voraussetzungen

Zum Masterstudium im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie mit dem Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann zugelassen werden, wer einen Bachelorabschluss im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie mit dem Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder einen vergleichbaren Studienabschluss erworben hat. Darüber hinaus sind das Latinum oder Graecum sowie Englischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (CEF) nachzuweisen. Zu den Sprachvoraussetzungen siehe §10 der Prüfungsordnung des Master of Education, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.

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