Sprachvoraussetzungen der einzelnen Studiengänge
Zwei-Fach-Bachelor of Arts
Englischkenntnisse (auf dem Niveau von Stufe B2, CEF). Die geforderten Sprachkenntnisse sollen vor dem Besuch der Aufbaumodule erworben sein und müssen spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung nachgewiesen werden.
BA Lehramt Philosophie/Praktische Philosophie GymGe
Englischkenntnisse (auf dem Niveau von Stufe B1, CEF) sowie Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums. Letztere können durch Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums ersetzt werden. Die geforderten Sprachkenntnisse sollen vor dem Besuch der Aufbaumodule erworben sein und müssen spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung nachgewiesen werden.
BA Lehramt Praktische Philosophie HRSGe
Englischkenntnisse (auf dem Niveau von Stufe B1, CEF) sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Handelt es sich bei der weiteren Fremdsprache um eine moderne europäische Fremdsprache, werden Kenntnisse auf dem Niveau von Stufe A2 (CEF), bei klassischen oder außereuropäischen Sprachen Kenntnisse analog zu dieser Sprachstufe vorausgesetzt (ggf. Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder Griechischkenntnisse im vergleichbaren Umfang). Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und ihre oder seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich die geforderten Englischkenntnisse nachweisen. Die Sprachkenntnisse sollen bis zum Besuch der Aufbaumodule erworben worden sein und müssen spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung nachgewiesen werden.
Ein-Fach-Master of Arts
Englischkenntnisse (auf dem Niveau von Stufe B2, CEF). Falls SM1 und/oder SM5 absolviert wird, sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder als Ersatz Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums oder Hebräischkenntnisse im Umfang des Hebraicums oder Arabischkenntnisse oder Kenntnisse einer anderen alten Sprache im Umfang von jeweils 12 SWS nachzuweisen. Die Sprachanforderungen müssen spätestens bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Zwei-Fach-Master of Arts
Englischkenntnisse (auf dem Niveau von Stufe B2, CEF). Falls SM1 absolviert wird, sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder als Ersatz Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums oder Hebräischkenntnisse im Umfang des Hebraicums oder Arabischkenntnisse oder Kenntnisse einer anderen alten Sprache im Umfang von jeweils 12 SWS nachzuweisen. Die Sprachanforderungen müssen spätestens bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Master of Education Philosophie/Praktische Philosophie GymGe
Englischkenntnisse (auf dem Niveau von Stufe B1, CEF) sowie Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums. Letztere können durch Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums ersetzt werden. Die geforderten Sprachkenntnisse sollen vor dem Besuch der Aufbaumodule erworben sein und müssen spätestens bei der Anmeldung zur Masterprüfung nachgewiesen werden.
Master of Education Praktische Philosophie HRSGe
Englischkenntnisse (auf dem Niveau von Stufe B1, CEF) sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache. Handelt es sich bei der weiteren Fremdsprache um eine moderne europäische Fremdsprache, werden Kenntnisse auf dem Niveau von Stufe A2 (CEF), bei klassischen oder außereuropäischen Sprachen Kenntnisse analog zu dieser Sprachstufe vorausgesetzt (ggf. Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder Griechischkenntnisse im vergleichbaren Umfang). Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und ihre oder seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich die geforderten Englischkenntnisse nachweisen. Die Sprachkenntnisse sollen bis zum Besuch der Aufbaumodule erworben worden sein und müssen spätestens bei der Anmeldung zur Masterprüfung nachgewiesen werden.