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Hinweis zur Vergabe von Leistungspunkten nach PO 2015

​Grundsätzlich unterscheidet die PO 2015 zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen.

Es gibt nun nur noch 1 Prüfungsleistung pro Modul. Die Form der Prüfung ist eindeutig durch das jeweilige Modulhandbuch festgelegt, eine Übersicht finden Sie hier.​

 

Daneben können in den Lehrveranstaltungen Studienleistungen verlangt werden. Eine Studienleistung kann zum Beispiel ein Referat, ein Thesenpapier, ein Protokoll oder eine kleine Klausur (maximal 30 Minuten) sein. Studienleistungen werden nicht benotet, sie müssen aber dennoch formalen wie inhaltlichen Mindestkriterien genügen, um als absolviert zu gelten.

 

Die Vergabe von Leistungspunkten nach PO 2015 erfolgt modulbezogen; das heißt, Sie erhalten die Leistungspunkte für das komplette Modul, nachdem Sie alle Lehrveranstaltungen abgeschlossen und die Modulprüfung bestanden haben.

 

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