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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Das Procedere zur Anerkennung von Leistungen für das Philosophiestudium an der Universität zu Köln ist wie folgt:

  1. Sie stellen eine Anfrage um eine Stellungnahme zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
  2. Nach Erhalt der Stellungnahme reichen Sie diese zusammen mit den Unterlagen zur Dokumentation Ihrer früheren Leistungen beim zuständigen Prüfungsamt ein.

Ihre Anfrage um eine Stellungnahme zur Anerkennungung von Prüfungsleistungen richten Sie bitte an die entsprechende(n) Stelle(n) des einzelnen Faches/der einzelnen Fächer. Für das Fach Philosophie richten Sie diese bitte an die Geschäftsführung des Philosophischen Seminars. Stellen Sie bitte gleich mit Ihrer Anfrage folgende Informationen/Dokumente bereit:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Matrikelnummer der Universität zu Köln (sofern vorhanden)
  • Bezeichnung des vorhergehenden Studiengangs, aus dem Sie wechseln/gewechselt sind
  • Bezeichnung der vorhergehenden Hochschule, von welcher Sie wechseln/gewechselt sind (sofern es sich um keinen Wechsel innerhalb der Universität zu Köln handelt)
  • Bezeichnung des neuen Studiengangs, in welchen Sie wechseln/gewechselt sind
  • Transcript of Records zu den Leistungen des vorherigen Studiengangs
  • Formlose Bestätigung Ihrerseits, dass alle anzuerkennden Leistungen auf dem Transcript of Records verbucht wurden

Bitte beachten Sie:

Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, sofern die oben genannten Informationen/Dokumente zur Verfügung stehen. Eine Übersicht der Studiengänge sowie deren korrekte Bezeichnungen finden Sie auf der Webseite des Philosophischen Seminars.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen erst zu, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen. In der Regel wird eine Stellungnahme zur Anerkennung nur einmal ausgestellt. Die nur teilweise Anerkennung von Studienleistungen ist für alle involvierten Parteien mit erheblichem Mehraufwand verbunden und erlaubt vor allem keine Optimierung für den individuellen Studienplan (wenn nur einzeln Leistungen zugeordnet werden, kann es zur Zuordnung von mehreren Leistungen zum selben Modulbereich kommen, welche bei einer Gesamtanerkennung eventuell auf verschiedene Modulbereiche hätten verteilt werden können; diese Zuordnung ist nicht mehr umkehrbar und Studierende verlieren so für den Abschluss des Studiums möglicherweise besser einsetzbare Leistungszuordnungen im Anerkennungsverfahren). Deshalb warten Sie bitte mit dem Anerkennungsverfahren, bis alle anzuerkennenden Leistungen auf dem Transcript of Records des vorhergehenden Studiengangs verbucht wurden.

Leistungen aus einem B.A.-Studiengang können nicht für ein M.A.- oder M.Ed.-Studium anerkannt werden. Beachten Sie dazu bitte die allgemeinen Informationen der Universität zu Köln.

Alle Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Als Bearbeitungszeit können in der Regel 2 Wochen einkalkuliert werden.

Allgemeine Fragen zum Anerkennungsprozess klärt das zuständige Prüfungsamt (Fachwissenschaft, Lehramt).

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